Allgemeine Geschäftsbedingungen / Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt – oder, falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und bestätigt worden ist. Buchung ist bereits schriftlich erfolgt per Email.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Vermieterin – Gisela Burkhardt - Albblickweg 6 - 72631 Aichtal:
1. Mietgegenstand
Ferienwohnung SEEBLICK - In der Breite 25 - 78354 Sipplingen
Vermietet werden folgende Räume:
3-Zimmer-Ferienwohnung SEEBLICK, 67 qm: 1 Wohn-Esszimmer mit Zugang zum Süd-Balkon, 1 Küche, 2 Schlafzimmer ( 1 x Doppelbett und 1 x 2 Einzelbetten), 1 Badezimmer
mit Eckdusche, WC , 1 Balkon
Die Räume sind eingerichtet, wie im Katalog/Webseite des Vermieters beschrieben:
-siehe Fotos www.ferienwohnungen-bodensee.de und Bilder auf dieser Webseite
Bitte beachten Sie, dass die Ferienwohnung ein Nichtraucher-Objekt ist.
2. An-/Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag um 10.00 Uhr. Der Mieter sollte die Ferienwohnung in einem besenreinen Zustand verlassen.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrer Anreise (1-2 Tage) telefonisch einen Termin für die Schlüsselübergabe und Einweisung der Ferienwohnung über unseren FewoService:
Herr Michael Rumpeltes
Tel.: +49 (0)7551 – 83 29 724
Mobil: +49 (0)173 - 56 26 618
E-Mail: m.rumpeltes@auerfewo.de
3. Miete
Die Miete für diesen Zeitraum beträgt - siehe Buchungsbestätigung per Email -
4. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Der Gast verpflichtet sich bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten - siehe gesonderte Vereinbarung in der Ferienwohnung.
5. Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Die Benutzung sämtlicher Außenanlagen wie Garten, Balkon etc. erfolgt für die Mieter auf eigene Gefahr.
6. Haftung/Schadenersatz
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/Wohnung/Ferienhaus dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die
Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Vermieter in der Regel, nach Rechtsprechung der Gerichte, bei Übernachtung mit Frühstück 80%, bei Ferienwohnungen /-häusern 90% des vereinbarten
Preises zu verlangen.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen möglichst anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten.
Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen empfehlen wir vor Reiseantritt unbedingt den Abschluss einer Storno-Versicherung.
7. Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Gastaufnahmevertrages eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu zahlen. Gesamtbetrag – siehe Buchungsbestätigung.
Der Restbetrag –siehe Buchungsbestätigung- wird in der Woche vor Ihrer Anreise (spätestens 5 Tage vorher) fällig.
Nur bei sehr kurzfristiger Buchung (weniger als 5 Werktage vor Anreise) erfolgt die Komplettzahlung als Barzahlung am Anreisetag vor der Schlüsselübergabe.
Bitte beachten Sie, dass keine Scheck- oder Kartenzahlung möglich ist.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 5 dieses Vertrages.
8. Bankverbindung des Vermieters
Kontoinhaber: Gisela Burkhardt
Name der Bank: BW-Bank Stuttgart
IBAN: DE67 6005 0101 0001 3072 83
BIC: SOLADEST600
9. Schlüssel
Dem Mieter werden nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung bei Mietbeginn von dem/der Mitarbeiter/in des FewoService die Schlüssel übergeben.
10. Gerichtsort
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Januar 2016